Kosten

Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen, Beihilfestellen und Zusatzversicherungen übernehmen teilweise die Kosten für eine osteopathische Behandlung. Bitte erkundigen Sie sich über Ihren persönlichen Tarif bei Ihrer Krankenkasse!

Das Honorar richtet sich dabei nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Bei Unklarheiten klären Sie bitte vorab die Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung.

Gesetzliche Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen teilweise die Kosten für osteopathische Behandlungen.

Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse! Im Regelfall benötigen Sie eine Privatverordnung von einem Arzt, ausgestellt für Osteopathiebehandlungen.

Auf den Internetseiten: www.osteopathie.de (Verband der Osteopathen Deutschland.ev) oder www.osteokompass.de, finden Sie ebenfalls eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen, sowie deren Rahmenbedingungen für eine Kostenübernahme.

Die entsprechenden Anforderungen an den behandelnden Therapeuten, sind der Abschluss einer Osteopathieausbildung oder der Nachweis über die Mitgliedschaft in einem Berufsverband. Beide Voraussetzungen sind in meiner Praxis gegeben.