Kosten

Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen, Beihilfestellen und Zusatzversicherungen übernehmen teilweise die Kosten für eine osteopathische Behandlung. Bitte erkundigen Sie sich über Ihren persönlichen Tarif bei Ihrer Krankenkasse!

Das Honorar richtet sich dabei nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Bei Unklarheiten klären Sie bitte vorab die Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung.

Gesetzliche Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen teilweise die Kosten für osteopathische Behandlungen.

Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse! Im Regelfall benötigen Sie eine Privatverordnung von einem Arzt, ausgestellt für Osteopathiebehandlungen.

Auf den Internetseiten: www.osteopathie.de (Verband der Osteopathen Deutschland.ev) oder www.osteokompass.de, finden Sie ebenfalls eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen, sowie deren Rahmenbedingungen für eine Kostenübernahme.

Die entsprechenden Anforderungen an den behandelnden Therapeuten, sind der Abschluss einer Osteopathieausbildung oder der Nachweis über die Mitgliedschaft in einem Berufsverband. Beide Voraussetzungen sind in meiner Praxis gegeben.

Kosten
Eine Behandlungssitzung von ca 45 Minuten kostet 80 Euro.

Bei der Behandlung von Säuglingen und Kindern, richten sich die Kosten nach der Länge der Behandlung, bis maximal 80 Euro für 60 Minuten.